RS OGH 1982/12/15 3Ob660/82

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Veröffentlicht am 15.12.1982
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Norm

ABGB §884

Rechtssatz

Aus dem Umstand, daß der Vertreter des Käufers nur mündlich bevollmächtigt war, und daher die Unterfertigung der zur Einverleibung des Käufers erforderlichen Urkunde durch diesen selbst erfolgen sollte, kann noch nicht darauf geschlossen werden, daß der Käufer erst mit Unterfertigung des Vertrages gebunden sein sollte.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 660/82
    Entscheidungstext OGH 15.12.1982 3 Ob 660/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0017254

Dokumentnummer

JJR_19821215_OGH0002_0030OB00660_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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