RS OGH 2025/11/11 1Ob822/82; 1Ob112/97w; 9Ob244/97s; 5Ob58/09d; 1Ob130/25m

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Veröffentlicht am 15.12.1982
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Rechtssatz

Das Vertrauen auf die öffentlichen Bücher besteht in der unverschuldeten Unkenntnis des Bestandes des ersessenen Rechtes. Dieses Vertrauen ist unabhängig davon zu schützen, ob das ersessene Recht den Grundbuchskörper, einzelne Grundstücke oder nur einen Teil eines Grundstückes erfaßt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0034959

Im RIS seit

15.12.1982

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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