RS OGH 2025/4/11 7Ob684/82; 1Ob148/06f; 6Ob231/12g; 1Ob163/18d; 2Ob29/20h; 4Ob50/25v

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Veröffentlicht am 16.12.1982
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Rechtssatz

Die Gebrauchsmöglichkeit ist neben dem Substanzwert des Eigentums kein selbständiger Vermögenswert, so dass ein gesonderter Ersatz hiefür nicht in Betracht kommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0010069

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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