Norm
ABGB §1220Rechtssatz
Daß der Dotierungspflichtige durch Geltendmachung seiner Leistung als außergewöhnliche Belastung im Sinne der § 34 EStG unter Umständen eine Verminderung seiner Einkommensteuerleistung zu erzielen vermag, kann im Hinblick auf § 1221 ABGB bei der Bemessung der Heiratsausstattung vernachlässigt werden.Daß der Dotierungspflichtige durch Geltendmachung seiner Leistung als außergewöhnliche Belastung im Sinne der Paragraph 34, EStG unter Umständen eine Verminderung seiner Einkommensteuerleistung zu erzielen vermag, kann im Hinblick auf Paragraph 1221, ABGB bei der Bemessung der Heiratsausstattung vernachlässigt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0022583Dokumentnummer
JJR_19821221_OGH0002_0050OB00765_8200000_002