RS OGH 2015/5/19 1Ob36/82; 1Ob5/85; 1Ob2099/96z; 1Ob2003/96g; 5Ob78/99b; 1Ob277/00t; 7Ob171/02a; 5Ob

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Veröffentlicht am 24.01.1983
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Norm

ABGB §485 Satz1
  1. ABGB § 485 heute
  2. ABGB § 485 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Keine Grunddienstbarkeit kann ohne Zustimmung des Verpflichteten auf eine andere Person oder ein anderes herrschendes Grundstück übertragen werden. Es steht nur den Beteiligten frei, die Servitut aufzuheben und an ihrer Stelle eine andere zu begründen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0011721

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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