Norm
ABGB §1393 BaRechtssatz
Bei einer Zusage, künftig Abtretungen vorzunehmen, wobei jedoch schon mangels einer Individualisierung der künftig abzutretenden Forderungen nicht von einem einheitlichen Rechtsgeschäft (Kreditvertrag - Sammelzessionen) gesprochen werden kann, ist es nicht erforderlich, daß der Masseverwalter das Verpflichtungsgeschäft in die Anfechtung einbezieht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0032843Dokumentnummer
JJR_19830126_OGH0002_0030OB00539_8200000_002