Norm
StPO §321 Abs1 BRechtssatz
Das Unterbleiben einer Rechtsbelehrung über das Verhältnis von Fragen zueinander kann - zumal dann, wenn sich dieses Verhältnis auch nicht aus dem Fragenschema selbst ergibt - bei den Geschwornen zu einer für ihren Wahrspruch relevanten Unklarheit führen und damit eine Unklarheit der Rechtsbelehrung bedeuten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0100900Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.02.2026