Norm
ABGB §431Rechtssatz
Der Verkäufer einer Liegenschaft ist materiellrechtlich zufolge Gläubigerverzuges berechtigt, die Verbücherung des Eigentums des - eine diesbezügliche Antragstellung unterlassenden - Käufers zu beantragen, weil er in Ermangelung einer dem § 1425 ABGB entsprechenden Vorschrift für Liegenschaften auf diese Weise die einzige Möglichkeit hat, sich der geschuldeten Leistung zu entledigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0011350Dokumentnummer
JJR_19830201_OGH0002_0050OB00038_8100000_001