RS OGH 1983/2/1 5Ob38/81

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Veröffentlicht am 01.02.1983
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Norm

ABGB §431
ABGB §1061
ABGB §1419

Rechtssatz

Der Verkäufer einer Liegenschaft ist materiellrechtlich zufolge Gläubigerverzuges berechtigt, die Verbücherung des Eigentums des - eine diesbezügliche Antragstellung unterlassenden - Käufers zu beantragen, weil er in Ermangelung einer dem § 1425 ABGB entsprechenden Vorschrift für Liegenschaften auf diese Weise die einzige Möglichkeit hat, sich der geschuldeten Leistung zu entledigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0011350

Dokumentnummer

JJR_19830201_OGH0002_0050OB00038_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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