Norm
BAG §15 Abs3 litfRechtssatz
Die Auffassung, der Lehrling müsse "für immer" nicht mehr in der Lage sein, den Lehrberuf zu erlernen, steht mit der Bestimmung des § 15 Abs 3 lit f BAG in Widerspruch.Die Auffassung, der Lehrling müsse "für immer" nicht mehr in der Lage sein, den Lehrberuf zu erlernen, steht mit der Bestimmung des Paragraph 15, Absatz 3, Litera f, BAG in Widerspruch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0052799Dokumentnummer
JJR_19830208_OGH0002_0040OB00005_8300000_004