vgl; Beisatz: Beim „Stand der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaften“ handelt es sich um einen unbestimmten Begriff, dessen Bestimmung auf Tatsachenebene zu erfolgen hat. (T6) Anm: Veröff: SZ 2021/44
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 20.02.2024 4 Ob 183/23z
vgl; Beisatz: Welche medizinischen Maßnahmen in einem konkreten Fall erforderlich bzw zweckmäßig waren oder gewesen wären, ist eine nicht revisible Tatfrage. (T7)