Norm
ABGB §1304 ARechtssatz
Kein (Mitverschulden) Verschulden trifft ein achtjähriges Kind, da es nicht weiß, daß es nicht neben einer scheinbar erloschenen Feuerstelle spielen darf, weil dabei, wenn jemand einen Gegenstand hineinwirft vielleicht eine gefährliche Stichflamme entstehen könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0026908Dokumentnummer
JJR_19830216_OGH0002_0030OB00679_8200000_002