RS OGH 1983/2/16 3Ob679/82

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Veröffentlicht am 16.02.1983
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Norm

ABGB §1301
ABGB §1304 A

Rechtssatz

Kein (Mitverschulden) Verschulden trifft ein achtjähriges Kind, da es nicht weiß, daß es nicht neben einer scheinbar erloschenen Feuerstelle spielen darf, weil dabei, wenn jemand einen Gegenstand hineinwirft vielleicht eine gefährliche Stichflamme entstehen könnte.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 679/82
    Entscheidungstext OGH 16.02.1983 3 Ob 679/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0026660

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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