Norm
ABGB §1301Rechtssatz
Kein (Mitverschulden) Verschulden trifft ein achtjähriges Kind, da es nicht weiß, daß es nicht neben einer scheinbar erloschenen Feuerstelle spielen darf, weil dabei, wenn jemand einen Gegenstand hineinwirft vielleicht eine gefährliche Stichflamme entstehen könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0026660Zuletzt aktualisiert am
09.12.2009