RS OGH 1983/2/17 7Ob503/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.1983
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Norm

ABGB §970a

Rechtssatz

Als ein Verschulden kann es nicht schon angesehen werden, daß im Speisesaal eines Hotels keine Gardarobehaken für die Überbekleidung angebracht sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0018990

Dokumentnummer

JJR_19830217_OGH0002_0070OB00503_8300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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