Norm
ZPO §500 Abs2 IICRechtssatz
Eine Bewertungsrichtlinie für einen Rechnungslegungsanspruch ist im Gesetz nicht vorhanden. Das Gericht zweiter Instanz kann daher auch nicht gegen eine solche Richtlinie verstoßen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0042494Im RIS seit
22.02.1983Zuletzt aktualisiert am
23.11.2023