RS OGH 1983/2/23 Om3/82

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Veröffentlicht am 23.02.1983
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Norm

MSchG §4 Abs1 Z2

Rechtssatz

Bestellscheine sagen als Verkehrsgeltungsnachweis nur wenig, weil ein Produkt naturgemäß nur nach seiner Bezeichnung bestellt werden kann und aus dem Bestellschein nicht hervorgeht, ob sie vom Besteller als Kennzeichen für die Waren des Anmelders betrachtet wird. Beisatz: Atemfrei (T1) Veröff: ÖBl 1984,118 (Schmidt, Berger)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OPM0002:1983:RS0105417

Dokumentnummer

JJR_19830223_OPM0002_0000OM00003_8200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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