Rechtssatz
Wer die Verkehrsgeltung bestreitet, muß beweisen (nicht nur bescheinigen), daß sie am Prioritätstag nicht bestanden hat - unter Umständen auch bloß dadurch, daß er sich auf die im Registrierungsverfahren vorgelegten Beweise stützt und lediglich behauptet, sie hätten bei richtiger rechtlicher Beurteilung nicht ausgereicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OPM0002:1983:RS0105389Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.10.2022