RS OGH 1983/2/23 Om3/82

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Veröffentlicht am 23.02.1983
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Norm

MSchG §33
  1. MSchG § 33 gültig von 01.03.1992 bis 30.06.1995 aufgehoben durch BGBl. Nr. 434/1995

Rechtssatz

Wer die Verkehrsgeltung bestreitet, muß beweisen (nicht nur bescheinigen), daß sie am Prioritätstag nicht bestanden hat - unter Umständen auch bloß dadurch, daß er sich auf die im Registrierungsverfahren vorgelegten Beweise stützt und lediglich behauptet, sie hätten bei richtiger rechtlicher Beurteilung nicht ausgereicht.

Entscheidungstexte

  • OM 3/82
    Entscheidungstext OPM 23.02.1983 OM 3/82
    Beisatz: Atemfrei (T1) Veröff: ÖBl 1984,118 (Schmidt, Berger)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OPM0002:1983:RS0105389

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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