RS OGH 1983/2/23 1Ob771/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.1983
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Norm

EO §170 Z5
EO §237 Abs1

Rechtssatz

Unterbleibt eine Anmeldung iSd § 170 Z 5 EO, tritt mit Erteilung des Zuschlages die Präklusionswirkung nach dieser Gesetzesstelle ein. Der Zeitpunkt der Rechtskraft des Zuschlages ist unmaßgeblich. Nur wenn der Zuschlag rechtskräftig aufgehoben oder die Wiederversteigerung rechtkräftig bewilligt wird, entfällt auch die Präklusionswirkung.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 771/82
    Entscheidungstext OGH 23.02.1983 1 Ob 771/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0002951

Dokumentnummer

JJR_19830223_OGH0002_0010OB00771_8200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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