RS OGH 2019/12/16 1Ob806/82, 1Ob667/88, 1Ob552/91, 8ObA65/19w

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Veröffentlicht am 23.02.1983
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Rechtssatz

Die Beschränkungen des § 1432 ABGB gelten nicht, wenn der Empfänger die Leistung ungerechtfertigt erzwungen hat.Die Beschränkungen des Paragraph 1432, ABGB gelten nicht, wenn der Empfänger die Leistung ungerechtfertigt erzwungen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0014887

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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