RS OGH 1983/2/23 11Os155/82

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Veröffentlicht am 23.02.1983
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Norm

MedienG §1 Abs1 Z8

Rechtssatz

Händler, welche erst nach der "Inverkehrbringung" bzw nach dem Erscheinen - also dem Heraustreten aus dem Bereich des Medienunternehmens die - (weitere) Verteilung der Medienstücke besorgen, sind keine Verleger (oder Medieninhaber) im Sinn des § 1 Abs 1 Z 8 MedG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0067071

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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