RS OGH 1983/2/24 9Ns6/83

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Veröffentlicht am 24.02.1983
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Norm

Geo §5 Abs1
StPO §72 ff

Rechtssatz

Die Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben stellt keinen Befangenheitsgrund dar (hier: § 5 Abs 1 Geo - Berichtsantrag der Präsidenten des Gerichtshofs zweiter Instanz über Presseäußerungen im Zusammenhang mit einem Strafverfahren und über ein deshalb gegen den Verfasser eingeleitetes Strafverfahren).Die Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben stellt keinen Befangenheitsgrund dar (hier: Paragraph 5, Absatz eins, Geo - Berichtsantrag der Präsidenten des Gerichtshofs zweiter Instanz über Presseäußerungen im Zusammenhang mit einem Strafverfahren und über ein deshalb gegen den Verfasser eingeleitetes Strafverfahren).

Entscheidungstexte

  • 9 Ns 6/83
    Entscheidungstext OGH 24.02.1983 9 Ns 6/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0059332

Dokumentnummer

JJR_19830224_OGH0002_0090NS00006_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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