Norm
Geo §5 Abs1Rechtssatz
Die Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben stellt keinen Befangenheitsgrund dar (hier: § 5 Abs 1 Geo - Berichtsantrag der Präsidenten des Gerichtshofs zweiter Instanz über Presseäußerungen im Zusammenhang mit einem Strafverfahren und über ein deshalb gegen den Verfasser eingeleitetes Strafverfahren).Die Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben stellt keinen Befangenheitsgrund dar (hier: Paragraph 5, Absatz eins, Geo - Berichtsantrag der Präsidenten des Gerichtshofs zweiter Instanz über Presseäußerungen im Zusammenhang mit einem Strafverfahren und über ein deshalb gegen den Verfasser eingeleitetes Strafverfahren).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0059332Dokumentnummer
JJR_19830224_OGH0002_0090NS00006_8300000_001