RS OGH 2016/11/29 10Os37/83, 15Os100/08g, 14Os88/16x

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Veröffentlicht am 08.03.1983
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Rechtssatz

Die dem Frageschema (StPO Form Prot 15) in Klammern beigefügten Erläuterungen, wann eine Frage zu beantworten ist, stellen sich als fallbezogen konkretisierter Teil der (das Verhältnis der Fragen zueinander betreffenden) Rechtsbelehrung (§ 321 Abs 2 StPO) dar. Sie sind als solche nach § 345 Abs 1 Z 8 StPO anfechtbar.Die dem Frageschema (StPO Form Prot 15) in Klammern beigefügten Erläuterungen, wann eine Frage zu beantworten ist, stellen sich als fallbezogen konkretisierter Teil der (das Verhältnis der Fragen zueinander betreffenden) Rechtsbelehrung (Paragraph 321, Absatz 2, StPO) dar. Sie sind als solche nach Paragraph 345, Absatz eins, Ziffer 8, StPO anfechtbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0100936

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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