RS OGH 2007/11/7 1Ob792/82, 6Ob224/07w

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Veröffentlicht am 09.03.1983
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Rechtssatz

Die Zeichnung der Firma der GmbH & Co KG hat durch den persönlich haftenden Gesellschafter zu erfolgen. Ist vertretungsbefugter Gesellschafter die GmbH, so ist unter die Firma der Kommanditgesellschaft jene der GmbH zu setzen, für die der bzw die Geschäftsführer nach Maßgabe der in der Kapitalgesellschaft bestehenden Vertretungsregelung unterfertigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0061475

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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