RS OGH 1983/3/9 3Ob25/83

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Veröffentlicht am 09.03.1983
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Norm

EO §351 Abs2

Rechtssatz

§ 351 Abs 2 EO sagt nicht, daß nur ein abgesonderter Rekurs unzulässig ist, sondern daß im Teilungsverfahren ergehende Beschlüsse des Richters mit Ausnahme des Beschlusses, wodurch die Teilung endgültig bestimmt wird, mittels Rekurs überhaupt nicht angefochten werden können.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 25/83
    Entscheidungstext OGH 09.03.1983 3 Ob 25/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0004292

Dokumentnummer

JJR_19830309_OGH0002_0030OB00025_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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