RS OGH 1983/3/9 3Ob33/83

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Veröffentlicht am 09.03.1983
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Norm

EO §83

Rechtssatz

Die Überprüfung durch den OGH infolge des ao Revisionsrekurses hat sich auf die Frage der Einleitung der Exekution zu beschränken. Nur in diesem Umfange rechtfertigt die Besonderheit, daß der Exekutionstitel im Ausland zustande gekommen ist, die Ausnahme von dem sonst geltenden Grundsatz, daß der Revisionsrekurs gegen die voll bestätigende Rekursentscheidung unstatthaft ist.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 33/83
    Entscheidungstext OGH 09.03.1983 3 Ob 33/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0002454

Dokumentnummer

JJR_19830309_OGH0002_0030OB00033_8300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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