Norm
ABGB §1438 AcRechtssatz
Besteht ein Schadenersatzanspruch des debitor cessus aus fehlerhafter Erfüllung eines Werkvertrages durch den Zedenten, und hat letzterer seinen Anspruch auf Werklohn zediert, kann der debitor cessus diesen Schadenersatzanspruch mangels Gegenseitigkeit nicht gegen einen Anspruch des Zessionars kompensieren oder originär zwischen Zessionar und debitor cessus entstanden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0033809Dokumentnummer
JJR_19830317_OGH0002_0060OB00548_8200000_001