Norm
ABGB §879 Abs2 Z4 DIRechtssatz
Die den Sorgfaltsmaßstab im Schadenersatzrecht bestimmenden Regelung des § 1299 ABGB lässt eine gesetzgeberische Wertung erkennen, nach der die Berufung eines Handwerkers auf Unkenntnis und Unerfahrenheit in seinem Gewerbe auch unter dem Gesichtspunkt des Wuchers solange unbeachtet bleiben muss, als dem Vertragspartner des Handwerkers nicht geradezu Arglist vorzuwerfen wäre und dieser deshalb im geschäftlichen Verkehr weniger schutzwürdig erscheinen als ein der allgemein vorausgesetzten Berufskenntnisse entbehrender Handwerker.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0016892Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.06.2015