RS OGH 1983/3/17 6Ob796/81

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Veröffentlicht am 17.03.1983
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Rechtssatz

Das gesellschaftsintern wirkende Wettbewerbsverbot nach § 24 GmbHG ist für die Frage, wie eine als Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bestellte Person im Wirtschaftsleben tatsächlich aufgetreten ist, unerheblich.Das gesellschaftsintern wirkende Wettbewerbsverbot nach Paragraph 24, GmbHG ist für die Frage, wie eine als Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bestellte Person im Wirtschaftsleben tatsächlich aufgetreten ist, unerheblich.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 796/81
    Entscheidungstext OGH 17.03.1983 6 Ob 796/81

Schlagworte

GmbH GesmbH

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0019683

Dokumentnummer

JJR_19830317_OGH0002_0060OB00796_8100000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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