Norm
ABGB §922Rechtssatz
Eine konkludente Zusicherung des Verkäufers eines Rohbaues genügt für die Gewährleistungspflicht, die weder durch einen vereinbarten Gewährleistungsverzicht noch durch eine allfällige Offenkundigkeit der Mängel und ebensowenig durch den Umstand, daß das Bauwerk noch nicht fertiggestellt ist, ausgeschlossen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0018587Dokumentnummer
JJR_19830322_OGH0002_0050OB00542_8300000_001