RS OGH 1983/3/22 5Ob542/83

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Veröffentlicht am 22.03.1983
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Norm

ABGB §922
ABGB §928

Rechtssatz

Eine konkludente Zusicherung des Verkäufers eines Rohbaues genügt für die Gewährleistungspflicht, die weder durch einen vereinbarten Gewährleistungsverzicht noch durch eine allfällige Offenkundigkeit der Mängel und ebensowenig durch den Umstand, daß das Bauwerk noch nicht fertiggestellt ist, ausgeschlossen wird.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 542/83
    Entscheidungstext OGH 22.03.1983 5 Ob 542/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0018587

Dokumentnummer

JJR_19830322_OGH0002_0050OB00542_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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