Norm
ABGB §181 Abs3Rechtssatz
Bei der Entscheidung darüber, ob die Weigerungsgründe der Mutter gerechtfertigt sind, ist mitzuberücksichtigen, daß das Kind der Mutter wegen ihrer offensichtlichen Verwahrlosung und ihres gesetzwidrigen und sittenwidrigen Lebenswandels voraussichtlich auf lange Zeit nicht mehr anvertraut werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0048862Dokumentnummer
JJR_19830323_OGH0002_0030OB00530_8300000_002