RS OGH 1983/3/23 3Ob530/83

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Veröffentlicht am 23.03.1983
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Norm

ABGB §181 Abs3

Rechtssatz

Bei der Entscheidung darüber, ob die Weigerungsgründe der Mutter gerechtfertigt sind, ist mitzuberücksichtigen, daß das Kind der Mutter wegen ihrer offensichtlichen Verwahrlosung und ihres gesetzwidrigen und sittenwidrigen Lebenswandels voraussichtlich auf lange Zeit nicht mehr anvertraut werden kann.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 530/83
    Entscheidungstext OGH 23.03.1983 3 Ob 530/83
    Veröff: EvBl 1983/125 S 464

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0048862

Dokumentnummer

JJR_19830323_OGH0002_0030OB00530_8300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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