Norm
HVG §29 IIcRechtssatz
Eine vor dem Widerruf des Vermittlungsauftrages entfaltete Tätigkeit des Immobilienmaklers, die Ursache für einen nach diesem Zeitpunkt erfolgten Vertragsabschluss mit dem seinerzeit namhaft gemachten Dritten ist, lässt die Provisionspflicht des Auftraggebers bestehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0062799Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.12.2016