Norm
ABGB §1319a DRechtssatz
Auch in einer Langlaufloipe die im Loipenplan als "sportlich reizvoll" und "teilweise schwierig" bezeichnet wird, ist ein plötzlicher senkrechter Abfall der Loipe in Höhe von achtzig Zentimeter, der nicht abgeschrägt ist, ein absolut ungewöhnliches Hindernis, und stellt eine äußerst gefährliche Situation dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0030351Dokumentnummer
JJR_19830323_OGH0002_0030OB00693_8200000_004