RS OGH 1983/3/24 7Ob534/83, 1Ob547/90, 4Ob235/06x, 7Ob56/10a, 4Ob3/13i, 4Nc11/13z

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Veröffentlicht am 24.03.1983
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Norm

ABGB §547
ABGB §775

Rechtssatz

Bis zur Einantwortung ist die Pflichtteilsklage gegen die Verlassenschaft zu richten und nicht gegen den erbserklärten Erben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0012293

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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