Norm
ZPO §393 Abs1Rechtssatz
Eine Außerstreitstellung eines Schadens von 1,-- S der Höhe nach ist bei einer Häufung von Schadenersatzansprüchen zu undifferenziert, um die Erlassung eines Zwischenurteiles zu rechtfertigen, weil zu den jeweiligen Anspruchsteilen ein Schadenseintritt außer Streit oder festgestellt sein müßte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0040767Dokumentnummer
JJR_19830407_OGH0002_0060OB00748_8100000_002