RS OGH 1983/4/7 6Ob748/81 (6Ob749/81)

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Veröffentlicht am 07.04.1983
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Norm

ZPO §393 Abs1

Rechtssatz

Die Dauer der Vertragsbindung für einen Schadenersatzanspruch wegen Verkürzung oder wegen völligen Entzug der Vertragsrechte stellt nicht bloß eine Berechnungskomponente der Schadenshöhe dar, sondern anspruchbegründendes Sachverhaltselement, das auch im Verfahren über den Grund des Anspruches bereits abschließend zu beurteilen ist.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 748/81
    Entscheidungstext OGH 07.04.1983 6 Ob 748/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0041016

Dokumentnummer

JJR_19830407_OGH0002_0060OB00748_8100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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