Norm
ZPO §393 Abs1Rechtssatz
Die Dauer der Vertragsbindung für einen Schadenersatzanspruch wegen Verkürzung oder wegen völligen Entzug der Vertragsrechte stellt nicht bloß eine Berechnungskomponente der Schadenshöhe dar, sondern anspruchbegründendes Sachverhaltselement, das auch im Verfahren über den Grund des Anspruches bereits abschließend zu beurteilen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0041016Dokumentnummer
JJR_19830407_OGH0002_0060OB00748_8100000_003