Norm
StGB §146 ARechtssatz
Betrug setzt eine auf Irreführung abzielende Einwirkung des Täters durch ausdrückliches Behaupten falscher Tatsachen, durch Entstellen wahrer Tatsachen oder durch ein zur Irreführung eines anderen bestimmtes konkludentes Verhalten auf die Vorstellung des anderen voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0094010Dokumentnummer
JJR_19830412_OGH0002_0100OS00030_8300000_001