RS OGH 2024/7/17 10Os30/83; 11Os11/24p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.04.1983
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Rechtssatz

Betrug setzt eine auf Irreführung abzielende Einwirkung des Täters durch ausdrückliches Behaupten falscher Tatsachen, durch Entstellen wahrer Tatsachen oder durch ein zur Irreführung eines anderen bestimmtes konkludentes Verhalten auf die Vorstellung des anderen voraus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0094010

Im RIS seit

12.04.1983

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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