Norm
KSchG §3Rechtssatz
Besteht für den Unternehmer keine gesetzliche Verpflichtung, den neu geworbenen Abonnenten überhaupt eine Vertragsurkunde im Sinne des § 3 Abs 1 KSchG auszufolgen, muß daraus aber abgeleitet werden, daß eine gewissermaßen "freiwillig" ausgestellte Urkunde (hier: Abonnement - Bestellscheine) keine Belehrung des Vertragspartners über das ihm zustehende Rücktrittsrecht zu enthalten braucht. - "Abonnement-Bestellscheine"Besteht für den Unternehmer keine gesetzliche Verpflichtung, den neu geworbenen Abonnenten überhaupt eine Vertragsurkunde im Sinne des Paragraph 3, Absatz eins, KSchG auszufolgen, muß daraus aber abgeleitet werden, daß eine gewissermaßen "freiwillig" ausgestellte Urkunde (hier: Abonnement - Bestellscheine) keine Belehrung des Vertragspartners über das ihm zustehende Rücktrittsrecht zu enthalten braucht. - "Abonnement-Bestellscheine"
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0065452Dokumentnummer
JJR_19830412_OGH0002_0040OB00328_8300000_001