RS OGH 1983/4/12 4Ob328/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.04.1983
beobachten
merken

Norm

KSchG §3

Rechtssatz

Dem KSchG kann eine Verpflichtung zu einer schriftlichen Belehrung über das Rücktrittsrecht nach § 3 Abs 1 KSchG nicht entnommen werden; daß gemäß § 3 Abs 1 Satz 2, zweiter Halbsatz, KSchG die einwöchige Rücktrittsfrist "mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält" beginnt, bedeutet noch nicht, daß der Unternehmer in jedem Fall eine solche Urkunde ausstellen und seinem Vertragspartner ausfolgen müßte. - "Abbonnement-Bestellscheine"

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0065460

Dokumentnummer

JJR_19830412_OGH0002_0040OB00328_8300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten