Norm
StGB §304Rechtssatz
"Amtsgeschäfte" im Sinne des § 304 StGB sind nicht bloß Rechtshandlungen der Beamten, sondern auch Verrichtungen tatsächlicher Art (hier: Tätigkeit eines mit der Masse und Qualitätskontrolle befaßten und zur diesbezüglichen Überprüfung der von den bauausführenden Firmen vorgelegten Rechnungen eingesetzten Hilfsbauleiters der BGV)."Amtsgeschäfte" im Sinne des Paragraph 304, StGB sind nicht bloß Rechtshandlungen der Beamten, sondern auch Verrichtungen tatsächlicher Art (hier: Tätigkeit eines mit der Masse und Qualitätskontrolle befaßten und zur diesbezüglichen Überprüfung der von den bauausführenden Firmen vorgelegten Rechnungen eingesetzten Hilfsbauleiters der BGV).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0096082Dokumentnummer
JJR_19830414_OGH0002_0120OS00023_8300000_001