Norm
BAG §9 Abs1Rechtssatz
Eine Verkürzung der im Lehrvertrag in Übereinstimmung mit der für den betreffenden Lehrberuf in der Berufsliste festgesetzten Lehrzeit vereinbarten Lehrzeit ist - von den Ausnahmefällen des § 13 Abs 1 BAG abgesehen - ebenso wie eine zum gleichen Ergebnis führende entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit der Lehrlinge unzulässig und daher unwirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0053078Dokumentnummer
JJR_19830426_OGH0002_0040OB00039_8300000_003