Rechtssatz
Werden als wichtige Gründe zur Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses Dauertatbestände behauptet, ist der gesamte Zeitraum seit Wirksamkeitsbeginn des Rechtsverhältnisses zur Beurteilung heranzuziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0018785Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008