Norm
ABGB §1162bRechtssatz
Jedenfalls seit dem Inkrafttreten der BAG - Novelle 1978 beendet die Eröffnung eines Konkurses über das Vermögen des Lehrberechtigten das Lehrverhältnis nicht ex lege; sie ist aber für den Lehrling ein wichtiger Grund zum vorzeitigen Austritt nach § 25 Abs 1 KO und berechtigt ihn überdies - auch nach dem Verstreichen der einmonatigen Frist dieser Gesetzesstelle - gemäß § 15 Abs 4 lit d BAG zur vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses, wenn der Lehrberechtigte durch die Konkurseröffnung tatsächlich unfähig wird, seine Verpflichtungen aus dem Gesetz oder aus dem Lehrvertrag zu erfüllen (so bereits 4 Ob 29/80). (Hier: Sperre des Betriebes durch Konkursgericht).Jedenfalls seit dem Inkrafttreten der BAG - Novelle 1978 beendet die Eröffnung eines Konkurses über das Vermögen des Lehrberechtigten das Lehrverhältnis nicht ex lege; sie ist aber für den Lehrling ein wichtiger Grund zum vorzeitigen Austritt nach Paragraph 25, Absatz eins, KO und berechtigt ihn überdies - auch nach dem Verstreichen der einmonatigen Frist dieser Gesetzesstelle - gemäß Paragraph 15, Absatz 4, Litera d, BAG zur vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses, wenn der Lehrberechtigte durch die Konkurseröffnung tatsächlich unfähig wird, seine Verpflichtungen aus dem Gesetz oder aus dem Lehrvertrag zu erfüllen (so bereits 4 Ob 29/80). (Hier: Sperre des Betriebes durch Konkursgericht).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0021687Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.12.2011