RS OGH 1983/4/27 1Ob501/83, 7Ob31/22t

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Veröffentlicht am 27.04.1983
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Norm

ABGB §879 Abs1 BIIg
ABGB §1120 Bb

Rechtssatz

Die im Wissen aller Umstände auf § 1120 ABGB gestützte Aufkündigung eines auf 99 Jahre unter Vorauszahlung des Bestandzinses abgeschlossenen Mietvertrages über ein unverbautes Grundstück, auf dem der Bestandnehmer auf eigene Kosten ein Wohnhaus errichtet hat, durch den Käufer des Grundstückes widerstreitet den guten Sitten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0016642

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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