Norm
ABGB §879 Abs1 BIIgRechtssatz
Die im Wissen aller Umstände auf § 1120 ABGB gestützte Aufkündigung eines auf 99 Jahre unter Vorauszahlung des Bestandzinses abgeschlossenen Mietvertrages über ein unverbautes Grundstück, auf dem der Bestandnehmer auf eigene Kosten ein Wohnhaus errichtet hat, durch den Käufer des Grundstückes widerstreitet den guten Sitten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0016642Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.07.2022