RS OGH 1983/4/27 3Ob527/83

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Veröffentlicht am 27.04.1983
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Norm

ABGB §145 Abs1

Rechtssatz

Das Übergehen dieser Rechte und Pflichten auf eine Ehefrau des Vaters, die nicht die leibliche Mutter der Kinder ist, ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 527/83
    Entscheidungstext OGH 27.04.1983 3 Ob 527/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0047969

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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