Norm
WEG 1975 §3 Abs2Rechtssatz
Die Bestimmungen der §§ 3 Abs 2, 4 Abs 2 WEG 1975 regeln nur die Voraussetzungen der Neuparifizierung (Neufestsetzung der Nutzwerte), nicht aber auch die baurechtlichen und privatrechtlichen Voraussetzungen der Änderungen, die zu einer solchen führen, letztere sind vielmehr im § 13 Abs 2 WEG 1975 normiert.Die Bestimmungen der Paragraphen 3, Absatz 2, 4, Absatz 2, WEG 1975 regeln nur die Voraussetzungen der Neuparifizierung (Neufestsetzung der Nutzwerte), nicht aber auch die baurechtlichen und privatrechtlichen Voraussetzungen der Änderungen, die zu einer solchen führen, letztere sind vielmehr im Paragraph 13, Absatz 2, WEG 1975 normiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0083150Dokumentnummer
JJR_19830503_OGH0002_0050OB00014_8300000_001