Rechtssatz
Verschuldensteilung 1 : 1 bei Verstoß gegen § 7 Abs 2 StVO einerseits und unaufmerksamer Fahrweise trotz mehr als dreihundert Meter Sicht andererseits.Verschuldensteilung 1 : 1 bei Verstoß gegen Paragraph 7, Absatz 2, StVO einerseits und unaufmerksamer Fahrweise trotz mehr als dreihundert Meter Sicht andererseits.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0027346Dokumentnummer
JJR_19830505_OGH0002_0080OB00031_8300000_001