RS OGH 1994/11/30 3Ob46/83, 3Ob182/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.05.1983
beobachten
merken

Norm

EO §40
  1. EO § 40 heute
  2. EO § 40 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. EO § 40 gültig von 01.08.2017 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2017
  4. EO § 40 gültig von 01.07.1914 bis 31.07.2017 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914

Rechtssatz

Bei einem Oppositions - Impugnationsgesuch nach § 40 EO müssen die Voraussetzungen einer Klage nach den §§ 35 und 36 gegeben sein; ein Gesuch nach § 40 EO ist darüber hinaus nur aus den im Gesetz angeführten Gründen der Befriedigung des betreibenden Gläubigers, der Anspruchsstundung oder Exekutionsstundung und des Exekutionsverzichts zulässig. Es ist unzulässig, in anderen Fällen die Einstellung der Exekution nach § 40 EO zu bewilligen.Bei einem Oppositions - Impugnationsgesuch nach Paragraph 40, EO müssen die Voraussetzungen einer Klage nach den Paragraphen 35 und 36 gegeben sein; ein Gesuch nach Paragraph 40, EO ist darüber hinaus nur aus den im Gesetz angeführten Gründen der Befriedigung des betreibenden Gläubigers, der Anspruchsstundung oder Exekutionsstundung und des Exekutionsverzichts zulässig. Es ist unzulässig, in anderen Fällen die Einstellung der Exekution nach Paragraph 40, EO zu bewilligen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 46/83
    Entscheidungstext OGH 11.05.1983 3 Ob 46/83
  • RS0001355">3 Ob 182/94
    Entscheidungstext OGH 30.11.1994 3 Ob 182/94
    nur: Ein Gesuch nach § 40 EO ist darüber hinaus nur aus den im Gesetz angeführten Gründen der Befriedigung des betreibenden Gläubigers, der Anspruchsstundung oder Exekutionsstundung und des Exekutionsverzichts zulässig. Es ist unzulässig, in anderen Fällen die Einstellung der Exekution nach § 40 EO zu bewilligen. (T1) Veröff: SZ 67/220

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0001355

Dokumentnummer

JJR_19830511_OGH0002_0030OB00046_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten