Norm
ABGB §5Rechtssatz
Unternehmensveräußerungen, auf die zwar alle Kriterien des § 12 Abs 3 MRG zutreffen, die aber bereits v o r dem Inkrafttreten des MRG vollzogen waren, bewirken mangels besonders angeordneter Rückwirkung keinen gesetzlichen Mietrechtsübergang nach der genannten Gesetzesstelle.Unternehmensveräußerungen, auf die zwar alle Kriterien des Paragraph 12, Absatz 3, MRG zutreffen, die aber bereits v o r dem Inkrafttreten des MRG vollzogen waren, bewirken mangels besonders angeordneter Rückwirkung keinen gesetzlichen Mietrechtsübergang nach der genannten Gesetzesstelle.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0008724Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.05.2010