Norm
ABGB §177 Abs2 Satz2 CRechtssatz
Die Anhörung eines Kindes einige Tage vor Erreichung des zehnten Lebensjahres braucht nicht wiederholt zu werden, wenn die gerichtliche Entscheidung erst nach Erreichung des zehnten Lebensjahres ergeht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0048999Dokumentnummer
JJR_19830531_OGH0002_0020OB00532_8300000_001