RS OGH 1983/5/31 2Ob532/83

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Veröffentlicht am 31.05.1983
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Norm

ABGB §177 Abs2 Satz2 C

Rechtssatz

Die Anhörung eines Kindes einige Tage vor Erreichung des zehnten Lebensjahres braucht nicht wiederholt zu werden, wenn die gerichtliche Entscheidung erst nach Erreichung des zehnten Lebensjahres ergeht.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 532/83
    Entscheidungstext OGH 31.05.1983 2 Ob 532/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0048999

Dokumentnummer

JJR_19830531_OGH0002_0020OB00532_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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