Norm
ABGB §177 Abs2 Satz2 CRechtssatz
In der unbedingten Pflicht zur Anhörung des mindestens zehnjährigen Kindes zeigt sich die gesteigerte Rücksichtnahme auf dessen Persönlichkeit. Es soll hiemit der Bedeutung Rechnung getragen werden, die einer Entscheidung nach § 177 ABGB für das Kind zukommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0049001Dokumentnummer
JJR_19830531_OGH0002_0020OB00532_8300000_002