Norm
ABGB nF §785 Abs3Rechtssatz
Schenkungen, die vor dem Inkrafttreten des Erbrechtsänderungsgesetzes, BGBl 1978/280, an die (damals nicht pflichtteilsberechtigte) Ehegattin und früher als zwei Jahre vor dem Tod des Erblassers gemacht wurden, sind auf den Pflichtteilsanspruch des unehelichen Kindes des Erblassers anzurechnen (Auslegung nach Absicht des Gesetzgebers).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0030841Dokumentnummer
JJR_19830531_OGH0002_0020OB00575_8200000_001